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   BVerwG, 27.01.2011 - 2 WD 39.09   

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BVerwG, 27.01.2011 - 2 WD 39.09 (https://dejure.org/2011,22050)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.2011 - 2 WD 39.09 (https://dejure.org/2011,22050)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 2 WD 39.09 (https://dejure.org/2011,22050)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 3 WDO 2002, § 58 Abs 2 WDO 2002, § 58 Abs 3 WDO 2002, § 108 Abs 3 S 1 WDO 2002, § 123 S 3 WDO 2002
    Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens; Unzulässigkeit von Disziplinarmaßnahmen; beschränkte Sachverhaltsaufklärung

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer gegen einen ehemaligen Soldaten verhängten Ruhegehaltskürzung in Form der Kürzung der Übergangsgebührnisse mit § 58 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Wehrdisziplinarordnung (WDO); Nichtantreten eines früheren Soldaten zum Dienst trotz fehlender Genehmigung eines ...

  • rewis.io

    Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens; Unzulässigkeit von Disziplinarmaßnahmen; beschränkte Sachverhaltsaufklärung

  • ra.de
  • rewis.io

    Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens; Unzulässigkeit von Disziplinarmaßnahmen; beschränkte Sachverhaltsaufklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit einer gegen einen ehemaligen Soldaten verhängten Ruhegehaltskürzung in Form der Kürzung der Übergangsgebührnisse mit § 58 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Wehrdisziplinarordnung (WDO); Nichtantreten eines früheren Soldaten zum Dienst trotz fehlender Genehmigung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 115
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 WD 14.03

    Rückwirkung von Verfahrensregelungen; unangemessene Verfahrensverzögerung;

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 2 WD 39.09
    Da allein der frühere Soldat Berufung eingelegt und das Truppendienstgericht gegen ihn lediglich eine Kürzung des Ruhegehalts ausgesprochen hat, stünde der Verhängung der genannten Disziplinarmaßnahmen von vornherein das Verschlechterungsverbot (§ 123 Satz 3, § 91 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 331 Abs. 1 StPO) entgegen (vgl. Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 WD 14.03 - BVerwGE 120, 166 ).

    Die Verfahrenseinstellung hat jedoch unter Feststellung eines Dienstvergehens zu erfolgen (Urteile vom 13. Februar 2008 - BVerwG 2 WD 5.07 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 3, vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 WD 13.03 - BVerwGE 120, 105 , vom 19. Februar 2004 a.a.O. S. 167 und vom 17. Juni 2003 - BVerwG 2 WD 2.02 - NZWehrr 2004, 83 ff.), so dass nicht auf Freispruch erkannt werden kann.

  • BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98

    Berechtigung des Präsidenten/ Vizepräsidenten eines Lansgerichts zur Stellung

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 2 WD 39.09
    Ob er auch hinsichtlich des darüber hinaus angeschuldigten Verhaltens Pflichtverletzungen begangen hat, kann dahingestellt bleiben und braucht auch nicht mehr weiter aufgeklärt zu werden, weil dies der Wertung des Gesetzgebers widerspräche, Verfahren zur Einstellung zu bringen, wenn eine Disziplinarmaßnahme unzulässig ist (vgl. zum Strafverfahren BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 1998 - 5 StR 288/98 - BGHSt 44, 209 sowie vom 25. April 1996 - 5 StR 54/96 - NStZ-RR 1996, 299 f.).
  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 2 WD 39.09
    Die Verfahrenseinstellung hat jedoch unter Feststellung eines Dienstvergehens zu erfolgen (Urteile vom 13. Februar 2008 - BVerwG 2 WD 5.07 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 3, vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 WD 13.03 - BVerwGE 120, 105 , vom 19. Februar 2004 a.a.O. S. 167 und vom 17. Juni 2003 - BVerwG 2 WD 2.02 - NZWehrr 2004, 83 ff.), so dass nicht auf Freispruch erkannt werden kann.
  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 WD 13.03

    Stabsarzt; Personalratsvorsitzender; Befehl; Zeitpunkt der Ausführung des

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 2 WD 39.09
    Die Verfahrenseinstellung hat jedoch unter Feststellung eines Dienstvergehens zu erfolgen (Urteile vom 13. Februar 2008 - BVerwG 2 WD 5.07 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 3, vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 WD 13.03 - BVerwGE 120, 105 , vom 19. Februar 2004 a.a.O. S. 167 und vom 17. Juni 2003 - BVerwG 2 WD 2.02 - NZWehrr 2004, 83 ff.), so dass nicht auf Freispruch erkannt werden kann.
  • BVerwG, 14.11.2007 - 2 WD 29.06

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; Fachdienst; Berufsförderungsdienst;

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 2 WD 39.09
    Die Übergangsgebührnisse wurden dem früheren Soldaten jedoch nur bis Ende August 2010 gewährt und die Übergangsbeihilfe war ihm bereits zuvor vollständig ausgezahlt worden (vgl. dazu auch Urteil vom 14. November 2007 - BVerwG 2 WD 29.06 - insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 4), so dass er zwar noch zum Zeitpunkt der Verhandlung vor dem Truppendienstgericht als Soldat im Ruhestand galt, nicht aber mehr zum Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung.
  • BGH, 25.04.1996 - 5 StR 54/96

    Revision des Angeklagten - Eingetretene Verjährung - Nebenentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 2 WD 39.09
    Ob er auch hinsichtlich des darüber hinaus angeschuldigten Verhaltens Pflichtverletzungen begangen hat, kann dahingestellt bleiben und braucht auch nicht mehr weiter aufgeklärt zu werden, weil dies der Wertung des Gesetzgebers widerspräche, Verfahren zur Einstellung zu bringen, wenn eine Disziplinarmaßnahme unzulässig ist (vgl. zum Strafverfahren BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 1998 - 5 StR 288/98 - BGHSt 44, 209 sowie vom 25. April 1996 - 5 StR 54/96 - NStZ-RR 1996, 299 f.).
  • BVerwG, 17.06.2003 - 2 WD 2.02

    Kompaniefeldwebel; Versagen im Kernbereich; Milderungsgründe in der Tat; lange

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 2 WD 39.09
    Die Verfahrenseinstellung hat jedoch unter Feststellung eines Dienstvergehens zu erfolgen (Urteile vom 13. Februar 2008 - BVerwG 2 WD 5.07 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 3, vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 WD 13.03 - BVerwGE 120, 105 , vom 19. Februar 2004 a.a.O. S. 167 und vom 17. Juni 2003 - BVerwG 2 WD 2.02 - NZWehrr 2004, 83 ff.), so dass nicht auf Freispruch erkannt werden kann.
  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    f) Bei der Gesamtwürdigung aller vorgenannter be- und entlastender Umstände ist im Hinblick auf die Bemessungskriterien des § 38 Abs. 1 WDO und die Zwecksetzung des Wehrdisziplinarrechts der Ausspruch einer - gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 62 Abs. 1 Satz 4 und 3 WDO zulässigen - Degradierung des früheren Soldaten, der wegen des noch bis Juli 2012 bestehenden Anspruchs auf Übergangsgebührnisse gemäß § 1 Abs. 3 WDO disziplinarrechtlich als Soldat im Ruhestand gilt (vgl. dazu auch Urteil vom 27. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 39.09 - und Dau, WDO, 5. Aufl. 2009, § 1 Rn. 49 m.w.N.), zum Unteroffizier der Reserve erforderlich und angemessen.
  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

    § 108 Abs. 3 Satz 2 WDO ermächtigt ("kann") das Gericht, das gerichtliche Disziplinarverfahren auch dann einzustellen, wenn zwar nicht bereits zwingende Einstellungsgründe im Sinne des § 108 Abs. 3 Satz 1 WDO vorliegen (vgl. Urteil vom 27. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 39.09 - Buchholz 450.2 § 108 WDO 2002 Nr. 1), ihm jedoch die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme nicht mehr "angebracht" erscheint und auch die Wehrdisziplinaranwaltschaft sich dem nicht verschlossen hat.
  • BVerwG, 25.03.2021 - 2 WD 13.20

    Disziplinarbuße; Nachteile des disziplinargerichtlichen Verfahrens;

    Soweit bislang entgegen dem eindeutigen Wortlaut des § 58 Abs. 6 WDO die Verhängung einfacher Disziplinarmaßnahmen gegenüber früheren Soldaten als unzulässig angesehen worden ist (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 WD 39.09 - Buchholz 450.2 § 108 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 11), hält der Senat daran nicht mehr fest.
  • BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13

    Rechtmäßigkeit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens u. Verhängung eines

    Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung geltende Rechts- und Sachlage (vgl. Urteil vom 27. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 39.09 - Buchholz 450.2 § 108 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 10 f.).
  • BVerwG, 05.09.2013 - 2 WD 24.12

    Außerdienstliches Dienstvergehen; zusätzliche disziplinarrechtliche Ahndung;

    Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung geltende Rechts- und Sachlage (vgl. Urteil vom 27. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 39.09 - Rn. 10 f.).
  • BVerwG, 13.07.2022 - 2 WDB 5.22

    Unterlassene Feststellung eines Dienstvergehens; Einstellung des Verfahrens

    a) Nach der Senatsrechtsprechung sind durch § 58 Abs. 2 oder Abs. 3 WDO bedingte Einstellungen des disziplinargerichtlichen Verfahrens unter der Feststellung eines Dienstvergehens auszusprechen (BVerwG, Urteile vom 25. September 2008 - 2 WD 19.07 - juris Rn. 79, vom 27. Januar 2011 - 2 WD 39.09 - juris Rn. 13 und vom 21. November 2019 - 2 WD 31.18 - Buchholz 449 § 23 SG Nr. 4 Rn. 42).
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